Wettkampfbedingungen

für den „Stadtpokal Seelzer Vereine“

Teilnahmeberechtigt sind Vereine und deren Sparten, Verbände, Clubs, Organisationen, Freundeskreise, Familien und Betriebe, die im Seelzer Stadtgebiet ihren Sitz haben.

Zeit: 06. und 07. September 2025, 08:00 – 17:30 Uhr

Ort: Minigolfanlage Letter, Kegelbahnen im Hellas und im Ikarus II sowie in der Schießsportanlage Letter

Allgemeine Teilnahmeberechtigungen:

Startberechtigt ist nur die Mannschaft, die

  1. das Startgeld bis zum Meldeschluss eingezahlt hat,
  2. verbindlich eine Person für die Hilfe bei der Durchführung der Veranstaltung benannt hat (ca. 2 Std.) – Bitte den Tag der Aufsicht angeben!
  3. Die Schützenvereine möchten bitte zwei Schießstandaufsichten benennen (Standaufsichten, Schießsportleiter oder höher).
Disziplinen:
  • Schießen:
    Es gelten die Regeln der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes.
    Luftgewehr (Regel 1.10), 20 Schuss, 4 Scheiben á 5 Spiegel, je Spiegel 1 Schuss
    Die Gewehre werden vom Veranstalter gestellt.
    Probeschüsse: Anzahl beliebig jedoch vor dem ersten Wettkampfschuss; auf zusätzliche Scheibe
    Anschlag: stehend Auflage (Schale)
    Während des Schießens ist der Verzehr von alkoholischen Getränken untersagt. Die Aufsichten können alkoholisierte Teilnehmer vom Schießen ausschließen. Auf dem Stand sind Mobiltelefone stumm zu schalten.  Der Stand darf ohne Sicherung der Waffe nicht verlassen werden (sichere Ablage auf dem Stand, Sicherheitsschnur in den Lauf eingeführt)
    Den Aufsichten ist unbedingt folge zu leisten!

Schießzeit: 30 Min.

  • Bahngolf:
    Es gelten die Regeln des Deutschen Bahngolfverbandes.
    Schläger und Bälle der Anlage sind zu benutzen.
    Ausnahme: Verlässt ein Ball die Bahn, wird kein Strafpunkt angerechnet;
    Es gilt: Ein Durchgang mit 18 Bahnen
  •  
  • Kegeln:
    Gewertet werden nur die von der Automatik angezeigten Hölzer. Verlässt eine Kugel die Bahn, wird eine Pumpe (=0 Holz) gezählt. Fällt die Automatik aus, entscheidet die jeweilige Aufsicht verbindlich. Die Bahn darf nur mit Turnschuhen betreten werden.
    Es gelten:20 Wurf, je 10 auf der linken und der rechten Bahn (2 Probewürfe auf jeder Bahn)

Kegelzeit: 30 Min.

Allgemein gilt:

  1. Eine Mannschaft besteht aus höchstens 6 Personen (männlich, weiblich oder gemischt), die vorher namentlich zu melden sind. Nach- und Ummeldungen können begründet berücksichtigt werden. Doppelteilnahme ist nicht erlaubt. Von diesen 6 Teilnehmern werden nur die drei besten Ergebnisse in jeder Disziplin für die Mannschaftswertung berücksichtigt. (Eine Nachholmöglichkeit für einzelne Teilnehmer ist nicht gegeben.)Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 16 Jahre, wobei die Hälfte einer Mannschaft volljährig sein muss. Bei Minderjährigen muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.

2. Auswertung: Jeder Teilnehmer kann maximal folgende Punkte erreichen:

  • Schießen:
    200 Ring (20 Schuss à 10 Ring)
  • Bahngolf:
    18 Punkte (18 Bahnen à 1 Schlag)
  • Kegeln:
    180 Punkte (20 Wurf à 9 Holz)

Bleibt ein Teilnehmer beim Minigolf über und im Kegeln bzw. Schießen unter dieser Maximalpunktzahl, wird der Unterschied zwischen den erreichten Punkten und den Maximalpunkten gewertet. Die Mannschaft bzw. der/die Teilnehmer/in mit den wenigsten Minuspunkten in den drei Disziplinen haben den Wettkampf gewonnen. Bei Punktegleichheit entscheidet die Platzierung im direkten Vergleich der beiden.

3. Bei Streitigkeiten entscheidet die Wettkampfleitung endgültig und verbindlich.
Beanstandungen sind unverzüglich vorzutragen. Die Einspruchsgebühr wird auf 30,- Euro festgesetzt

4. Meldeschluss: wird noch bekannt gegeben Sollten alle Startplätze belegt sein, wird die Anmeldung geschlossen. Mannschaften, die danach noch melden wollen, werden auf eine Warteliste gesetzt. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs. Anmeldung  hier

5. Wettkampfleitung: Claas Harmsen

6. Startgeld: € 35,- je Mannschaft per Überweisung bis zum 01.08.2025 unter Angabe des Mannschaftsnamens zu zahlen auf folgendes Konto:

Hannoversche Volksbank e.G.
IBAN: DE62 2519 0001 0570 4774 00
Kontoinhaber: Kaiserschatt

8. Anfragen sind zu richten an:

(05137)54 59 ab 18.00 Uhr

E-Mail: info@stadtpokal-seelze.de
oder unser Kontaktformular.

9. Siegerehrung: Datum und Ort wird noch bekannt gegeben

10. Mannschaften, die bei der Siegerehrung unentschuldigt nicht vertreten sind, fallen aus den Pokalrängen (Plätze 1 – 10)

11. Wir behalten uns vor, bei Auflagen seitens der Behörden oder bei erhöhten Inzidenzwerten oder höherer Gewalt den Wettbewerb auch kurzfristig abzusagen. Das Startgeld wird dann erstattet oder kann für den Stadtpokal 2025 gutgeschrieben werden. Den Hinweisen zum Gesundheitsschutz und etwaigen Hygienemaßnahmen ist Folge zu leisten. Die Missachtung kann zur Disqualifikation führen. Die notwendigen Maßnahmen werden an den Wettkampfstätten durch Aushang bekannt gegeben.

12. Die Daten bei der Meldung zum Stadtpokal werden zur Durchführung des Wettkampfes benötigt. Die Daten der Gemeldeten werden elektronisch zur Wettkampfplanung, zur Durchführung und zur Ergebnisermittlung genutzt. Die erhobenen Daten werden an die durchführenden Schützenvereine zur Ergebniserfassung in elektronischer Form und an die Minigolfvereine in gedruckter oder elektronischer Form weiter gegeben. Nach dem Wettkampf werden die Ergebnisdaten sowohl hier, als auch bei Facebook und in gedruckter Form veröffentlicht. Der Meldende klärt seine Mannschaft über die Nutzung dieser Daten auf und weist im Zweifel deren Einverständnis nach.

Wir wünschen allen Mannschaften viel Spaß beim Stadtpokal 2025!

Stadtpokal Seelzer Vereine e.V.